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Übernahme der vertrags-, kaufmännischen und gesellschaftsrechtlichen Gestaltung
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Hier erfolgt in Abstimmung mit dem Hausjuristen und Steuerberater
die Gestaltung bzw. Prüfung folgender Verträge
- Kauf-, Liefer- und Kreditverträge
- Betriebsverlagerungen, Teilübertragungen etc.
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