Übernahme der vertrags-, kaufmännischen und gesellschaftsrechtlichen Gestaltung

Hier erfolgt in Abstimmung mit dem Hausjuristen und Steuerberater
die Gestaltung bzw. Prüfung folgender Verträge

  • Kauf-, Liefer- und Kreditverträge
  • Betriebsverlagerungen, Teilübertragungen etc.